Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in Düsseldorf
Unterstützung im Pflegealltag
Bezugspersonen in Düsseldorf
Dank dem Engagement pflegender Angehöriger oder Bezugspersonen können pflegebedürftige Senioren oftmals deutlich länger in ihrem gewohnten Umfeld leben.
Jedoch stellen die pflegerischen und betreuerischen Aufgaben eine große Herausforderung dar, die häufig mit nicht unerheblichen körperlichen und seelischen Belastungen einhergeht, nicht zuletzt aufgrund der rund um die Uhr erforderlichen Verfügbarkeit und Präsenz.
Mit dem Eintreten eines Pflegefalls ändert sich das Leben der pflegenden Personen drastisch. Nicht selten führt der hohe zeitliche Einsatz zur sozialen Isolation. Sowohl im eigenen als auch im Interesse des Pflegebedürftigen ist es daher wichtig, mit den eigenen Kräften bewusst und sorgsam umzugehen, und rechtzeitig eine Entlastung bzw. eine Unterstützung zu organisieren.
Mögliche Entlastungsangebote für pflegende Angehörige:
Ambulante Pflegedienste – Hilfe im Alltag, Entlastung für die Seele
Die Leistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden können, sind variabel und individuell buchbar. Bei einem bestehenden Pflegegrad lassen sich die gewählten Leistungen mit dem Pflegegeld kombinieren.
Zu den pflegerischen Leistungen zählen unter anderem:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
- Weitere alltagsunterstützende Maßnahmen
Je nach Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen die Kosten der pflegerischen Leistungen des ambulanten Pflegedienstes.
Medizinische Behandlungspflege, wie z. B.
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten oder das
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,
sind ausschließlich von Fachkräften auszuführen.
Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.
Tages- und Nachtpflege für mehr Unterstützung im Pflegealltag
Die Tagespflege hat die Aktivierung und Rehabilitation sowie die soziale Einbindung pflegebedürftiger Senioren zum Ziel.
In den Tagespflegeeinrichtungen werden die Pflegebedürftigen von Pflegekräften versorgt und profitieren von einem strukturierten Tagesablauf, während die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Viele Einrichtungen verfügen über einen eigenen Fahrdienst, so dass auch kein Mehraufwand durch den Hin- und Rücktransport entsteht.
Auch eine Pflege über Nacht kann die pflegenden Angehörigen entlasten. Diese ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Pflegebedürftiger an einer dementiellen Erkrankung oder einer Störung des Schlaf-Rhythmus leidet. In diesem Fall werden die Kosten für pflegerische und medizinische Aufwendungen direkt mit der Pflege- bzw. Krankenkasse abgerechnet.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und besondere Komfortleistungen sind von den Versicherten selber zu tragen.
Wichtig: Tages- und Nachtpflege lassen sich zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen) dauerhaft in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen unbedingt Auszeiten, um ihr nachhaltiges Engagement in der Pflege dauerhaft konstant leisten zu können. Wenn Sie mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt haben und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege realisieren.
Dabei können die Pflegebedürftigen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung wohnen und sich für eine Ersatzpflege durch eine andere Person entscheiden. Alternativ können sie auch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege können die pflegenden Angehörigen auch stundenweise in Anspruch nehmen, wenn sie beispielsweise selbst zum Arzt müssen oder aus einem anderen Grund verhindert sind.
Kurzzeitpflege
- Die pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die vorübergehend durch einen ambulanten Pflegedienst und/oder durch Tagespflege nicht versorgt werden können, können eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen.
Dies geschieht in folgenden Fällen:
- Krisensituation, welche nicht zu bewerkstelligen ist
- Plötzliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
- Im Anschluss an eine stationäre Behandlung, um die häusliche Pflege zu organisieren
Neu ab 1. Juli 2025: Maximale Flexibilität durch das gemeinsame Jahresbudget
Ab dem 1. Juli 2025 wurden die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in ein gemeinsames Jahresbudget zusammengefasst.
Das gemeinsame Jahresbudget beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieses Budget können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 flexibel für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege einsetzen.
Selbsthilfegruppen für Angehörige
In Selbsthilfegruppen können sich Angehörige mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, intensiv austauschen.
Oft stellt es schon eine Erleichterung dar, die eigenen Sorgen und Ängste auszusprechen. Ebenfalls können wertvolle Anregungen und Tipps – auch zu rechtlichen Angelegenheiten – untereinander geteilt werden.
Gelegentlich stehen in den oft von Fachkräften geleiteten Gruppen gemeinsame Unternehmungen auf dem Programm, bei dem die pflegenden Angehörigen ihre Energiespeicher wieder auffüllen können.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema, laden wir Sie herzlich ein, sich in der Kategorie „Pflegeberatung“ umzusehen. Dort finden Sie zahlreiche Informationen zum Pflegegrad, der Antragstellung und vielen weiteren wichtigen Themen.
Mit unserem Pflegegradrechner können Sie zudem eine erste Einschätzung vornehmen, auf welchen Pflegegrad Sie Anspruch haben könnten.
