Haushaltshilfe bei Krankheit

Wertvolle Unterstützung im Haushalt

Familienbetreuung in Düsseldorf

Während einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder einem Unfall erledigen wir für Sie Ihre Hausarbeit.

Grundsätzlich gilt: Ist es Ihnen aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht möglich, Ihren Haushalt selbstständig weiterzuführen, haben Sie das Recht auf eine Haushaltshilfe, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Der Anspruch besteht in der Regel für 4 bis 6 Wochen.

Gehört ein Kind unter 12 Jahren zu Ihrem Haushalt, kann die Dauer der Unterstützung auf bis zu 26 Wochen verlängert werden. Verankert ist dieser Anspruch im SGB V.

Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe sind:

Die haushaltsführende Person muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein

Sie leiden unter einer schweren Erkrankung oder können nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Behandlung oder OP Ihren Haushalt nicht selbst führen

Es gibt im Haushalt keine andere Person, die die Haushaltsführung übernehmen kann.

Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das Unterstützung benötigt.

Sie müssen ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer der Krankheit oder des Klinikaufenthalts vorlegen können.

Es bedarf einer ärztlichen Bescheinigung, welche Beginn, Dauer und Umfang der Hilfe festlegt.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall?

In welchem Umfang eine Haushaltshilfe wegen Krankheit von der Krankenkasse bewilligt wird, hängt davon ab, welche Tätigkeiten Sie selbst oder mit Hilfe anderer erledigen können.

Zu den üblichen Aufgaben einer Haushaltshilfe bei einer Erkrankung zählen:

das Wäschewaschen

der Wohnungsputz

die Zubereitung der Mahlzeiten

die Entsorgung des Mülls

die Einkäufe

Botengänge

und vieles andere mehr

Lediglich pflegende oder medizinische Tätigkeiten fallen nicht in den Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe.


Auch eine bedarfsgerechte Unterstützung ist natürlich möglich. Beispielsweise könnte eine Haushaltshilfe nur während der Geschäftsreise Ihres Partners oder am Wochenende für Sie da sein.

Eine Haushaltshilfe bei Krankheit beantragen und abrechnen:

So geht`s

Das entsprechende Formular „Antrag auf Haushaltshilfe“ können Sie von der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Beantragung.

Die Abrechnung nehmen wir direkt mit der Krankenkasse vor: So brauchen Sie weder in Vorkasse zu treten noch die Rechnung an Ihre Kasse weiterleiten.

Lediglich eine Zuzahlung pro Kalendertag müssen Sie leisten: Dabei handelt es sich um zehn Prozent der Kosten – also mindestens fünf bis maximal zehn Euro pro Tag.