Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Ihr sicherer COMPASS in der Pflege
Ihr Wegweiser im Pflegealltag
Pflegeberatung von A bis Z
Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner rund um das Thema Pflege und Betreuung. Wir führen Pflegeberatung nach § 37(3) SGB XI (Pflichtberatung) durch, unterstützen Sie bei der Pflegebedarfsermittlung, geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Dafür kommen wir auch gerne zu Ihnen.
Gemeinsam möchten wir passende Lösungen für Ihre individuelle Situation finden und durch unsere persönliche Pflegeberatung einen möglichst langfristigen Verbleib der Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause sicherstellen.
Für alle gesetzlich Versicherten von AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK, IKK Classic, pronova BKK und Knappschaft ist die Beratung kostenlos.
Ihre unabhängige Pflegeberatung
Beratung zur Pflege
und Betreuung zu Hause für Angehörige
Mit unserem umfassenden Beratungsangebot möchten wir Sie in allen Belangen rund um die häusliche Pflege und Betreuung hilfreich begleiten. Damit Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen auch in unserer Abwesenheit gut versorgen können, beziehen wir dafür natürlich alle engagierten Familienmitglieder mit ein. Im Rahmen der Pflegeberatung für Angehörige vermitteln wir Ihnen sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sie benötigen, um die Pflege und Betreuung eigenständig durchzuführen.
Unter anderem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Pflege und Betreuung zu Hause organisieren können. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche und Ressourcen als pflegende Angehörige und passen unsere Begleitung bei einer Verschlechterung der Pflegesituation flexibel an. Mit uns haben Sie in körperlich oder psychisch belastenden Situationen immer einen starken Partner an Ihrer Seite.
Wir geben Ihnen leicht verständlich alle wichtigen Informationen zur Finanzierung von Pflege und Betreuung an die Hand und verschaffen Ihnen einen Überblick über in Frage kommende Formen der pflegerischen Versorgung sowie mögliche Betreuungsangebote.
Wir rufen Sie kostenfrei zurück
Außerdem geben wir Ihnen wichtige Tipps
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Übernehmen Sie als Angehöriger selbst die häusliche Pflege, erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB XI Pflegegeld von der Pflegekasse. Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, findet regelmäßig ein Pflichtbesuch durch einen Pflegedienst statt.
Betrachten Sie diese Pflichtbesuche, die direkt mit der Pflegeversicherung oder Pflegekasse abgerechnet werden, bitte nicht als lästige Kontrolle, sondern als willkommene Gelegenheit, um Ihre pflegefachlichen Fähigkeiten zu erweitern und sich mit unserer Unterstützung an eventuell neue Situationen anpassen. So können Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen noch besser versorgen und dabei Ihre persönlichen Ressourcen schonen.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist in § 37(3) geregelt und hängt vom festgestellten Pflegegrad ab:
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind wir mindestens einmal im Halbjahr für Sie da.
Bei Pflegegrad 4 und 5 vereinbaren wir wenigstens einmal im Vierteljahr einen Termin.
Mögliche Themen im Rahmen der Pflegeberatung nach § 37(3) sind
praktische Tipps für alltägliche Verrichtungen
Bestimmung des Pflegegrads
Schaffung eines pflegegerechten Wohnraums
Maßnahmen zur Rehabilitation
Lagerungs- und Hebetechniken
Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Wird die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 von den Pflegebedürftigen nicht in Anspruch genommen, darf die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld in einem angemessenen Rahmen kürzen bzw. im Wiederholungsfall entziehen (SGB XI Abs. 6).
Pflegegrad beantragen – was Sie dazu wissen sollten
Damit Angehörige einen Zuschuss zu den Pflegekosten erhalten können, muss für den Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse ein Verschlechterungsantrag gestellt werden. Daraufhin initiiert die Kasse eine MDK-Begutachtung. Als unabhängige Pflegeberatung helfen wir Ihnen bei der Beantragung, dem Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen sowie bei der Vorbereitung des Termins mit dem MDK-Gutachter.
Der MDK-Gutachter stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit und die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf Basis eines Punktesystems fest.
Es werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Präsenz am Tag
Hilfebedarf in der Nacht
Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen
Psychosoziale Unterstützung
Benötigte Hilfe in Hinsicht auf krankheitsbedingte Anforderungen
Organisation nötiger Hilfen
Je nachdem, wie viele Punkte der Gutachter ermittelt, wird die Schwere der Beeinträchtigung dem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet.
Bis ein Pflegegrad anerkannt und Leistungen gewährt werden, vergehen in der Regel mehrere Wochen. Damit Sie die Situation bis dahin bestmöglich meistern können, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach kurzfristigen Lösungen.
Wollen Sie nach einem Negativbescheid Widerspruch einlegen, sind wir als unabhängige Pflegeberatung ebenfalls an Ihrer Seite und begleiten Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung durch das gesamte Widerspruchsverfahren.
Unsere Leistungen rund um den Antrag auf Pflegegrad auf einen Blick:
Unterstützung bei der Antragstellung
Einholen aller notwendigen Unterlagen vor dem Begutachtungstermin
Vorbereitung des Begutachtungstermins
Durchsetzen Ihrer maximal möglichen finanziellen Ansprüche nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie Ihren maximalen Pflegegrad
Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.