Kostenlose Pflegeberatung in Düsseldorf nach § 37.3 SGB XI

Persönliche Orientierung im Pflegealltag

Pflegeberatung von A bis Z

Wir sind Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner rund um das Thema Pflege und Betreuung in Düsseldorf. Wir führen Pflegeberatung nach § 37(3) (Pflichtberatung) durch, unterstützen Sie bei der Pflegebedarfsermittlung, geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten auf.

Dafür kommen wir auch gerne zu Ihnen.

Gemeinsam möchten wir passende Lösungen für Ihre individuelle Situation finden und durch unsere persönliche Pflegeberatung einen möglichst langfristigen Verbleib der Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause sicherstellen.

Der Beratungsbesuch nach § 37.3 ist für Sie kostenfrei – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse. Bei privat Versicherten übernimmt die private Pflegeversicherung die Kosten.

Kompass in der Pflege

Ihre Pflegeberatung in Düsseldorf

Persönliche Pflegeberatung für Angehörige

Mit unserem umfassenden Beratungsangebot möchten wir Sie in allen Belangen rund um die häusliche Pflege und Betreuung hilfreich begleiten. Damit Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen auch in unserer Abwesenheit gut versorgen können, beziehen wir dafür natürlich alle engagierten Familienmitglieder mit ein. Im Rahmen der Pflegeberatung für Angehörige vermitteln wir Ihnen sämtliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sie benötigen, um die Pflege und Betreuung eigenständig durchzuführen.

Unter anderem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Pflege und Betreuung zu Hause organisieren können. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche und Ressourcen als pflegende Angehörige und passen unsere Begleitung bei einer Verschlechterung der Pflegesituation flexibel an. Mit uns haben Sie in körperlich oder psychisch belastenden Situationen immer einen starken Partner an Ihrer Seite.

Wir geben Ihnen leicht verständlich alle wichtigen Informationen zur Finanzierung von Pflege und Betreuung an die Hand und verschaffen Ihnen einen Überblick über in Frage kommende Formen der pflegerischen Versorgung sowie mögliche Betreuungsangebote.

Wir rufen Sie kostenfrei zurück

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    Außerdem geben wir Ihnen wichtige Tipps

    zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und Hilfsmittelversorgung

    zur Inanspruchnahme benötigter Hilfe- und Pflegeleistungen

    zum Aufbau eines tragfähigen Versorgungsnetzwerks.

    Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

    Übernehmen Sie als Angehöriger selbst die häusliche Pflege, erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB XI Pflegegeld von der Pflegekasse. Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, findet regelmäßig ein Pflichtbesuch durch einen Pflegedienst statt.

    Betrachten Sie diese Pflichtbesuche, die direkt mit der Pflegeversicherung oder Pflegekasse abgerechnet werden, bitte nicht als lästige Kontrolle, sondern als willkommene Gelegenheit, um Ihre pflegefachlichen Fähigkeiten zu erweitern und sich mit unserer Unterstützung an eventuell neue Situationen anzupassen. So können Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen noch besser versorgen und dabei Ihre persönlichen Ressourcen schonen.

    So oft findet der Beratungsbesuch nach § 37.3 statt:

    (Stand 2026)

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5: Der verpflichtende Beratungsbesuch findet einmal pro Halbjahr statt. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann weiterhin freiwillig einmal pro Vierteljahr ein zusätzlicher Beratungsbesuch in Anspruch genommen werden. Auch diese Termine sind kostenfrei.

    Online Pflegeberatung per Video – schnell & unkompliziert Hilfe erhalten

    Auf Wunsch kann der Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden: Befristet bis zum 31. März 2027 ist jeder zweite Termin digital möglich. Der erste Besuch findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. So bleiben Sie flexibel – Sie entscheiden, ob wir zu Ihnen kommen oder Sie uns per Video zuschalten.

    pflegeberatung-pflegedienst-duesseldorf

    Mögliche Themen im Rahmen der Pflegeberatung nach § 37(3) sind

    praktische Tipps für alltägliche Verrichtungen
    Bestimmung des Pflegegrads
    Schaffung eines pflegegerechten Wohnraums
    Maßnahmen zur Rehabilitation
    Lagerungs- und Hebetechniken
    Beschaffung von Pflegehilfsmitteln

    Wird die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 von den Pflegebedürftigen nicht in Anspruch genommen, darf die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld in einem angemessenen Rahmen kürzen bzw. im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

    Pflegegrad beantragen – was Sie dazu wissen sollten

    Damit Angehörige einen Zuschuss zu den Pflegekosten erhalten können, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden. Im Anschluss veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung durch den MD.

    Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen sowie bei der optimalen Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter des MD.

    Der MD ermittelt den Pflegegrad sowie das Ausmaß der Einschränkungen der Selbstständigkeit anhand eines strukturierten Punktesystems.

    Dabei werden folgende Bereiche berücksichtigt:

    Präsenz am Tag
    Hilfebedarf in der Nacht
    Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen
    Psychosoziale Unterstützung
    Benötigte Hilfe in Hinsicht auf krankheitsbedingte Anforderungen
    Organisation nötiger Hilfen

    Je nachdem, wie viele Punkte der Gutachter ermittelt, wird die Schwere der Beeinträchtigung dem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet.

    Bis ein Pflegegrad anerkannt und Leistungen gewährt werden, vergehen in der Regel mehrere Wochen. Damit Sie die Situation bis dahin bestmöglich meistern können, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach kurzfristigen Lösungen.

    Möchten Sie nach einem Negativbescheid Widerspruch einlegen, stehen wir Ihnen als kompetente Pflegeberatung zur Seite und begleiten Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung durch das gesamte Widerspruchsverfahren.

    Unsere Leistungen rund um den Antrag auf Pflegegrad auf einen Blick:

    Unterstützung bei der Antragstellung
    Einholen aller notwendigen Unterlagen vor dem Begutachtungstermin
    Vorbereitung des Begutachtungstermins
    Überblick über Ihre Leistungsansprüche nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.

    Kontaktieren Sie uns – wir bereiten Sie gezielt auf die Begutachtung vor

    Deine Pflegeberatung in Düsseldorf

    Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

    Eine qualifizierte Pflegefachkraft unseres Pflegedienstes kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Im Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zur Pflege, geben praktische Tipps und schauen gemeinsam, ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll ist. Die Dauer richtet sich nach Ihrer individuellen Pflegesituation. Der Schwerpunkt liegt auf Unterstützung und Beratung. Der Beratungsbesuch ist kein reiner Kontrollbesuch.